Vermessungsingenieur*in (m/w/d) in der Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Vermessungsingenieur*in (m/w/d) in der Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht gesucht.
Job ID:
12052
Job ID:
Mach Köln – lebenswerter!
Die Stelle ist in der Abteilung für Bodenordnung und Ortsbaurecht im Sachgebiet “Basisdaten für Erschließungs- und Straßenbaubeiträge” zu besetzen.
In dem Aufgabengebiet werden in enger kooperativer Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungsamt die Grundlagen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) sowie von Straßenbaubeiträgen nach § 8 (1) Satz 2 i. V. m. § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) geschaffen.
SIE…
Fragen zum Aufgabengebiet beantworten Ihnen gerne:
Frau Richter, Telefon 0221 / 221 – 23213 oder Frau Dr. Schnell, Telefon 0221 / 221 – 23212
Sie bringen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Ingenieur*in der Fachrichtung Vermessungswesen (Fachhochschuldiplom oder Bachelor) mit.
Bei Beamt*innen muss neben dem vorgenannten Studium die Befähigung für die Laufbahngruppe 2.1 Eingangsamt des vermessungstechnischen Dienstes (ehemals gehobener vermessungstechnischer Verwaltungsdienst) vorliegen.
SIE…
Wir bieten Ihnen einen nicht nur finanziell zukunftssicheren Arbeitsplatz mit all den Vorzügen des öffentlichen Dienstes, sondern auch eine geregelte wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden für Beschäftigte und 41 Stunden für Beamt*innen.
Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Beschäftigte beziehungsweise nach Besoldungsgruppe A 10 Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) für Beamt*innen.
Die Gehaltsspanne liegt in Entgeltgruppe 10 (TVöD-VKA) zwischen 3.492,26 € (Erfahrungsstufe 1) und 4.950,36 € (Erfahrungsstufe 6) bei einer Vollzeittätigkeit.
Zusätzlich zum monatlichen Tabellenentgelt erhalten Sie bis zum 29. Februar 2024 monatlich einen Inflationsausgleich in Höhe von 220 Euro (netto, bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung prozentual anteilig).
Ab dem 1. März 2024 steigt das monatliche Tabellenentgelt -vorbehaltlich der abschließenden Redaktionsverhandlungen- zwischen 8 Prozent und 16 Prozent, jedoch voraussichtlich mindestens um 340 Euro (brutto).
Eine aktuelle Entgelttabelle finden Sie beispielsweise auf https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka.
Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich.
Sie sind Teil einer wichtigen nachhaltigen Tätigkeit mit gesellschaftlicher Bedeutung.
Wir bieten Ihnen
Sie wollen noch mehr zu den Vorteilen einer Beschäftigung bei der Stadt Köln erfahren?
Fragen zum Verfahren beantwortet Ihnen gerne:
Frau Pinger, Telefon 0221 / 221-28968
Wenn auch Sie Köln lebenswerter machen wollen, bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 1265/23-05-GiPi bis spätestens 24.11.2023 auf unserer Karriereseite.
Weitere Informationen über diese Stelle und uns als Arbeitgeberin finden Sie auf unserer Karriereseite.