Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Landesmittelbehörde unmittelbar zuständig für die Errichtung und den Betrieb von Landesunterkünften für Flüchtlinge im Regierungsbezirk. Zurzeit betreibt sie zwei Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sowie sieben Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) an verschiedenen Standorten.
Ihre zukünftigen Aufgaben:
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Betreuung und Logistik in der jeweiligen Unterbringungseinrichtung durch Zusammenarbeit und Überprüfung der Dienstleister vor Ort
- Optimierung und Evaluation der lokalen Arbeitsabläufe
- Prüfung und Dokumentation der Vertragserfüllung von Dritten, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Personalschlüssels des Betreuungs- und Sicherheitsdienstleisters
- Teilnahme an “Runden Tischen“, Ordnungspartnerschaften, Liegenschaftsbesprechungen und eigenverantwortliche Kommunikation mit zuständigen Behörden und sonstigen Stellen am Belegenheitsort der Einrichtung
- Außenvertretung der ZUE und Regelung des Dienstbetriebes zwischen den Erstaufnahmeeinrichtungen und der Zuweisungsstelle in der Bezirksregierung Arnsberg
- unterstützende Begleitung von Vertragsverhandlungen in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen im Innendienst
- Kommunikation mit Flüchtlingen im Rahmen der Sprechstunde mit Flüchtlingen und Koordination externer Dienstleister in Akutsituationen
- Abfassen regelmäßiger Berichte und Meldungen über die Entwicklungen vor Ort
Erstellung von Vermerken und Bescheiden
- Verfassen von Stellungnahmen auf Anforderung der Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Ausübung des Hausrechts