Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für Kundenverträge der Firma Red Braid Marketing GmbH Düsseldorf (Veranstalter) die im Rahmen des BO Career Day geschlossen werden. Die Kunden des o.g. BO Career Day werden als Austeller bezeichnet. Es gelten ausschließlich diese AGB´s. Abweichende Regelungen aus den AGB`s der Aussteller sind explizit ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

Die Bestellung einer BO Career Day erfolgt durch Einsendung des ausgefüllten Anmeldeformulars (per Mail, per Fax oder Onlineformular) des Veranstalters. Das Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung schriftlich bestätigt hat.

3. Zulassung zur Teilnahme und Zuweisung

BO Career Day Leistungen stehen grundsätzlich Ausstellern offen, die Beschäftigungsverhältnisse für Studierende oder AbsolventInnen wie z.B. Praktika, Werkstudententätigkeiten, Abschlussarbeiten, Trainee oder Direkteinstieg anbieten. In Ausnahmefällen werden auch Anbieter von Weiterbildungsangeboten, Beratungsangebote für die Themen Existenzgründung, Karriereplanung oder Coachings zugelassen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers. Gegenseitig konkurrierende Austellerangebote werden nicht ausgeschlossen, es besteht kein Anspruch auf Exklusivität, es wird mit einer Bestellung kein Konkurrenzausschluss vereinbart.


Die Zuweisung einer Ausstellungsfläche erfolgt durch den Veranstalter.

4. Preisgestaltung

Die Höhe des Beteiligungspreises richtet sich nach dem ausgewählten Leistungspaket, welches sich aus der jeweils aktuellen Buchungsunterlage ergibt. Bei der Berechnung von Bodenflächen wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge oder Versätze, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt. Der Beteiligungspreis schließt nicht die Überlassung von Standbegrenzungswänden ein.

5. Standfläche und Standgestaltung

Die vorgegebenen Standfläche beim BO Career Day beträgt ca. je nach Paket (Gold, Silber, Bronze) 4m x 3m, 3m x 2m oder 2m x 2m. Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sind. Standbau und -gestaltung haben nach den allgemeinen Vorschriften und den technischen Bestimmungen des Veranstalters sowie des Veranstaltungsortes zu erfolgen; insbesondere sind die gültigen Bau- und brandschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Die Stände sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen. Ein vorzeitiger Abbau der Messestände (vor 16 Uhr) ist untersagt und kann ebenso wie eine unentschuldigte Nichtteilnahme zu einer Strafgebühr von 50% des erhobenen Messeentgelts führen. Der Veranstalter kann die Beseitigung von Ausstellungsgütern und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, die durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch das Erscheinungsbild eine Störung des Messebetriebs verursachen.
Wird diesem Verlangen nicht unverzüglich nachgekommen, so ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden können. Der Kleinverkauf von Ausstellungsware (auch Messemustern) an Privatpersonen ist untersagt. Das gilt auch für den Verkauf von Software. Als Verkauf in diesem Sinne gilt auch die Entgegennahme einer von Privatpersonen unterzeichneten Kaufverpflichtung, selbst wenn die Auslieferung der Bestellung oder die Bezahlung der Ware zu einem späteren Zeitpunkt direkt oder über den Handel erfolgt. Die Abgabe von Mustern ist nur ohne Entgelt gestattet. Gedruckte Verlagserzeugnisse sind von dieser Regelung ausgenommen. Werbemaßnahmen und die aktive Kontaktaufnahme mit Messebesuchern sind auf die unmittelbare Umgebung des eigenen Messestandes zu beschränken. Jeder Messestand hat für seine eigene Beleuchtung zu sorgen! Eine Haftung für eventuelle technische Störungen ist ausgeschlossen.

6. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen

Die Nutzung der Standfläche durch ein weiteres Unternehmen bedarf eines besonderen Antrages und der schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Im Übrigen gelten auch für diese Unternehmen diese AGB´s, soweit sie Anwendung finden können. Eine – auch nur teilweise – Übertragung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf andere ist unzulässig. Alle Aussteller haften dem Veranstalter gegenüber für die sich aus diesem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

7. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Teilnahmegebühren sind nach Anmeldung im Voraus bzw. nach Erhalt der Rechnung, innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungstellung erfolgt allerdings frühstens 9 Monate vor der Veranstaltung. Alle in den Verkaufs- und Buchungsunterlagen enthaltenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


Sofern der Rechnungseingang nicht fristgerecht erfolgt, ist der Veranstalter berechtigt, den Aussteller von der Messe auszuschließen, ohne dass die Zahlungsverpflichtung entfällt.

8. Vorbehalte

Die Erfüllung sämtlicher Service-Leistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung, gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen. Ein wichtiger Grund stellen besonders auch gesetzliche Veranstaltungsrestriktionen oder Veranstaltungsverbote dar, die sich im Rahmen einer Pandemie (z.B. Corona) ergeben können.

9. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (z.B. ortsveränderliche Elektrogeräte) müssen der DUGV 3 entsprechen. Damit sind insbesondere die Stromverteilungen (Kabel, Verteiler, etc.) gemeint. Es ist darauf zu achten, das alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ein gültiges Prüfsiegel enthalten. Geräte- u. Kabelprüfungen sind auch für neu angeschaffte Anlagen und Betriebsmittel erforderlich. Prüfungen führen z. B. Elektriker-Fachbetriebe durch.

 

Hierzu können Stichproben durch die Hochschule durchgeführt werden, die bei Regelverstößen auch „Stilllegungen“ zur Folge haben. Auch zu beachten ist, dass eingesetzte Kabelverlängerungen der H07RNF-Norm entsprechen.

10. Datenschutz

Die Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die gegenseitig mitgeteilten personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen, sofern dies nach dem Bundesdatenschutzgesetzt bzw. der DSVGO zulässig ist.

 

Der Aussteller sichert zu, dass er die gesetzlichen Vorgaben zur DSVGO und des BDSG einhält und den Veranstalter von Forderungen Dritte ausschließt.

11. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch für seine Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die Standausrüstung oder das Ausstellungsgut vom Veranstalter in Ausübung des Vermieterpfandrechts verwahrt werden. Der Haftungsausschluss erfährt durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Weiterhin schließt der Veranstalter die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die den Ausstellern durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Katalogeintragung, sowie durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Standgröße und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, der Veranstalter hat dies wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten.

 

Es haftet ausschließlich der Aussteller für die Inhalte (Links, Bilder, Texte, Logos, etc.) die er dem Veranstalter im Rahmen der BO-Career-Day-Online- und Printveröffentlichungen zur Verfügung gestellt werden. Für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung – der Aussteller, stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von Ansprüchen Dritter frei. Der Aussteller versichert zudem, dass er die Rechte an den bereit gestellten Inhalten hat.

12. Stornierung

Sollte auf Wunsch des Ausstellers einer vollständigen oder teilweisen Stornierung einer oder mehrerer gebuchten Leistungen nachgekommen werden, gelten die nachfolgenden Kosten-/Stornierungspauschalen.

  • Mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung 35 % des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.
  • Mehr als 3 Monate vor der Veranstaltung 70 % des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.
  • Weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung 100% des Entgelts der gebuchten Gesamtleistung.

13. Ergänzende Bestimmungen

Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Befragungen und Verteilung von Prospekten, Flugblättern, Mustern u.a. seitens des Ausstellers sind nur auf dem eigenen Stand zulässig. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter hergeleitet werden können.

14. Ausstelleranspruche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren, beginnend mit dem Ablauf des BO Career Day, innerhalb von 6 Wochen. Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Aussteller seinen Sitz hat.

 

Düsseldorf den 08.12.2023
Red Braid Marketing GmbH